429 Millionen Franken soll das Projekt kosten, das just zu Beginn der Herbstferien öffentlich aufgelegt worden ist: 5,7 km Autobahn von Bern-Wankdorf nach Urtenen-Schönbühl sollen auf acht Spuren verbreitert werden, und auch die dortige Verzweigung Richtung Biel soll ausgebaut werden.

Fristgerecht zum Ablauf der Einsprachefrist am 25. Oktober 2022 hat die GFL Zollikofen eine Einsprache gegen das Ausbauprojekt eingereicht. Zusammenfassende Informationen dazu folgen – die Einsprache im vollen Wortlaut kann > hier heruntergeladen und gelesen werden.

Aus den umfangreichen Auflageakten geht neben den horrenden Kosten auch der Preis hervor, den Bauern, Waldbesitzer und Natur für das Projekt bezahlen müssten. Mehr als 13 Hektaren Landwirtschaftsland gehen verloren; weitere 13 Hektaren werden während der Bauzeit beansprucht; auf 3,5 Hektaren Wald werden alle Bäume gefällt. Das Projekt schafft Platz für Mehrverkehr, missachtet den Klimaschutz und bringt zusätzlichen Lärm, weshalb insgesamt 5,1 km Lärmschutzwände, bis zu sechs Meter hoch, neu gebaut oder erhöht werden müssen.

Das Projekt betrifft ganz direkt auch die Gemeinde Zollikofen, obwohl ihr Gebiet nicht ganz an die Grauholz-Autobahn reicht: Der 4,5 ha grosse Hauptinstallationsplatz ist teilweise auf unserem Gemeindegebiet geplant: rechts der Länggasse, vor der Unterführung nach Ittigen, auf bestem Ackerland! Während der langjährigen Bauzeit wird mit Ausweichverkehr durch Zollikofen gerechnet. Der zusätzliche Lärm wird auch in Wohnquartieren von Zollikofen zu hören sein.

Die Auflageakten sind deshalb auch auf unserer Gemeindeverwaltung aufgelegt und auch > online einsehbar. * Die Gemeinde ist einspracheberechtigt. Der > Verein Spurwechsel, dem auch die GFL Zollikofen und Privatpersonen aus unserer Gemeinde angehören, und der VCS Region Bern bieten allen Hilfe an, die (trotz restriktiven Rahmenbedingungen, bis 26. Oktober) Einsprache gegen den Autobahn-Ausbau erheben wollen. Die Gemeindebehörden sind aufgerufen, die Interessen der Bevölkerung mittels Einsprache zu wahren.

Bruno Vanoni, Vorstandsmitglied GFL Zollikofen, Spurwechsel und VCS Region Bern

Weitere Auskünfte: info@gfl-zollikofen.ch

* Hinweis: Für schnellen Überblick über das Projekt den „Technischen Bericht“ der umfangreichen Auflageakten herunterladen und lesen – oder per E-Mail anfordern bei: info@gfl-zollikofen.ch

Was seit der Einreichung der Einsprache geschehen ist:

  • Insgesamt sind 65 Einsprachen eingereicht worden, wie das zuständige Departement UVEK am 3.11.2022 mitgeteilt hat (siehe Übersicht auf der Website des regionalen Vereins Spurwechsel, dem die GFL Zollikofen als Mitglied angehört).
  • Mit > Schreiben vom 8.12.2022 (Nichteintretensverfügung) hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) der GFL Zollikofen (wie auch etlichen anderen Einsprechenden) mitgeteilt, dass sie nicht zur Einsprache legitimiert ist und folglich aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen wird.
  • Der Kanton Bern hat am 16.12.2022 eine detaillierte Stellungnahme eingereicht und selber Einsprache erheben, u.a. im Zusammenhang mit dem Areal der (auch von Zollikofen mitbetriebenen) Schiessanlage Wolfacker (siehe Auszüge in der Box weiter unten).
  • Am 22.2.2023 hat der Bundesrat im Rahmen eines riesigen Autobahn-Ausbaupakets den Baukredit für den Ausbau der Grauholz-Autobahn auf 8 Spuren beim Parlament beantragt.

 

Box:

Interessante Aspekte für Zollikofen aus der Stellungnahme des Kantons Bern (Auszüge)

(abgegeben im Rahmen des Einspracheverfahrens, 16.12.2022, und allen betroffenen Gemeinden, Amtsstellen und weiteren Einsprechenden zugestellt)

  • Grundstücke des Kantons (S. 15ff.): „Das Amt für Grundstücke und Gebäude AGG ist sowohl Eigentümer der Parzellen Ittigen Gbbl.-3704 (…) als auch der Parzelle Zollikofen Gbbl.Nr. 9.“ (Anmerkung GFL: Die Parzelle Nr. 9 auf Gemeindegebiet von Zollikofen soll teilweise für den Hauptinstallationsplatz samt Bodendepot und Zufahrt verwendet werden. Sie liegt rechts der Länggasse in Richtung Ittigen und wird durch den Landwirtschaftsbetrieb der Rütti bewirtschaftet. Die Parzelle Nr. 3704 auf Gemeindegebiet von Ittigen betrifft das Areal der Schiessanlage Wolfacker, die gemeinsam von Ittigen und Zollikofen betrieben wird. Ein Teil dieser Parzelle – Böschungsstreifen am Rand mit einer Hecke – ist gemäss Auflageakten für eine temporäre Aufforstung als Rodungsersatz für andernorts gefällte Waldbäume vorgesehen.) Wie das AGG in der Stellungnahme des Kantons nun festhält, „steht diese Flächte für den Rodungsersatz/eine Aufforstung nicht nur nicht zur Verfügung; auch die gesetzlichen Voraussetzungen sind nicht erfüllt. (…) Der Kanton Bern beansprucht die Parzelle Ittigen Gbbl.-Nr. 3704 aufgrund der Entwicklungsüberlegungen selber. (…) Auch wenn die Nutzungsabsichten noch nicht konkret sind und auch die Machbarkeit noch nicht weiter abgeklärt ist, soll die ganze Parzelle (…) für die eigenen Entwicklungsüberlegungen reserviert bleiben. Der Standort ist aufgrund der Nähe zum HAFL-Areal und des Potentials der Grundstücksfläche gross. (…) Aufgrund all dieser Überlegungen hat das AGG entschieden, die Parzelle (…) nicht für eine Aufforstung zur Verfügung zu stellen. (…) Sofern die geplante vorübergehende Beanspruchung der Parzelle (…) für die Aufforstung (…) wider Erwarten trotzdem genehmigt werden sollte, so ist eine vollständige Entschädigung geschuldet.
  • Fuss- und Veloverkehr (S. 13f.): „Die Fachstelle Langsamverkehr LV des Tiefbauamts weist darauf hin, dass die heutige Unterführung Länggasse den Anforderungen an eine sichere Veloführung auf einer gemäss kantonalem Sachplan Veloverkehr behördenverbindlich festgelegten Veloroute mit kantonaler Netzfunktion des Alltagsverkehrs (Hauptverbindung) nicht entspricht. Die Querung und das Radwegende sind sicherheitskritische Stellen für den Veloverkehr und bedürfen entsprechend einer fachgerechten Lösung. Das per 2023 in Kraft tretende neue Veloweggesetz des Bundes verlangt, dass der Bund Rücksicht auf die Velowegnetze nimmt und bei seinen Aufgaben Anlagen von hoher Qualität für den Veloverkehr umsetzt. Die Fachstelle LV verlangt daher, im Zusammenhang mit der Verlängerung und Verbreiterung der Unterführung Länggasse auf deren Nordseite eine sichere Lösung für ein allfälliges Radwegende im Bereich der Einmündung Wolfackerweg zu projektieren. Dies hat gemäss Fachstelle LV zwingend im Rahmen des Vorleigenden Projekts zu erfolgen…“  > Anträge: (34) „Die Verbreiterung der Unterführung Länggasse ist unabhängig vom Stand eines allfälligen Radwegprojekts der Gemeinden Ittigen und Zollikofen durch das Astra umzusetzen. Auf die in Kap. 5.2.2 des Kurzberichts Langsamverkehr (Teil der Auflageakten fürs Einspracheverfahren, Anm. GFL) genannte Anforderung eines baureifen kommunalen Projektes ist zu verzichten. (35) In Zusammenhang mit der Verlängerung und Verbreiterung der Unterführung Länggasse ist auf deren Nordseite im Rahmen der Detailplanung eine sichere Lösung für ein allfälliges Radwegende im Bereich der Einmündung Wolfackerweg zu projektieren. Es ist ebenfalls eine Variante mit einer Sicheren Radwegquerung des Wolfackerwegs aufzuzeigen, damit auf den Entscheid bezüglich Weiterführung des Radwegs durch die Gemeinden auf der Nordseite reagiert werden kann.“
  • Gesamtbeurteilung der Umweltverträglichkeit (S. 15): „Aufgrund der Aussagen im UVB (Anmerkung GFL: Umweltverträglichkeitsbericht) sowie in den Stellungnahmen der Fachstellen kann nicht abschliessend beurteilt werden, ob das Vorhaben der Umweltgesetzgebung entspricht. (…) Inwiefern das Vorhaben der vom Bundesrat verabschiedeten „langfristigen Klimastrategie der Schweiz“ und dem neuen Artikel 31a „Klimaschutz“ der Verfassung des Kantons Bern zuwiderläuft, wurde durch die kantonalen Fachstellen nicht beurteilt.“
  • Gesamtbeurteilung (S. 7): Der Kanton Bern begrüsst das vorliegende Projekt und die  vorgesehenen Massnahmen. (…) Gestützt auf die uns zugestellten Projektunterlagen und die Berichte der kantonalen Fachstellen kommen wir zum Schluss, dass für das vorliegende Vorhaben unter Einhaltung des geltenden Rechts und unter Berücksichtigung keine abschliessende Beurteilung möglich ist.“ 

Weitere Informationen können bei der GFL Zollikofen angefordert werden: per E-Mail an info(ad)gfl-zollikofen.ch