Statuten
Ortspartei und zugleich offen für Parteilose
Gemäss Art. 1 der Statuten kann ist der Verein „GRÜNE Freie Liste Zollikofen“ (GFL Zollikofen) eine Ortspartei der GRÜNEN KANTON BERN – und zugleich eine offene Gruppierung, in der sich auch Parteilose engagieren können, die sich zu den Zielen gemäss Art. 2 der Statuten bekennen.
Jedes Mitglied ist grundsätzlich auch Mitglied der Regionalpartei GRÜNE MITTELLAND-NORD und der Kantonalpartei GRÜNE KANTON BERN. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Parteilose auch in Parteigremien wählbar
In die Parteigremien (Präsidium, Vorstand, Revisoren) sind durch die Mitgliederversammlung auch Personen wählbar, die sich als Parteilose aktiv, beispielsweise in den Gemeindebehörden, für Zweck und Ziele gemäss Art. 2 der Statuten engagieren.
Die Statuten im Wortlaut – und im Anhang: Reglement über die Mitgliederbeiträge: Statuten GFL Zollikofen