Letzte Woche (am 22.2.2023) hat der Bundesrat dem eidgenössischen Parlament mehrere Kredite fürs Autobahn-Netz beantragt – für vier Jahre rund 12’000’000’000 Franken! Im 12-Milliarden-Paket enthalten sind auch dreistellige Millionenkredite für den Ausbau der nahen Grauholz-Autobahn (Wankdorf – Schönbühl) von sechs auf acht Spuren und für die Verbreiterung des anschliessenden Teilstücks von Schönbühl nach Kirchberg von vier auf sechs Spuren. Im Unterschied zur früheren Ankündigung, den Kulturlandverlust durch einen Verzicht auf Pannenstreifen zu minimieren, will der Bundesrat einen Voll-Ausbau mit entsprechend höherem Verlust an Landwirtschaftsland – und zudem auch Wald.

In diesem Sinn hat der Bundesrat seine Autobahn-Ausbaupläne noch verschlimmert. Und dies, obwohl gegen den Ausbau der Grauholz-Autobahn weiterhin über 50 Einsprachen hängig sind, darunter wohl auch jene der Gemeinde Zollikofen. Das federführende Bundesamt für Strassen Astra hat es nicht geschafft, in der üblichen Frist dazu Stellung zu nehmen, weshalb die Frist bis Ende März verlängert werden musste. Hingegen hat der Kanton Bern in einer 21-seitigen Stellungnahme Ende 2022 viel Kritik an Einzelheiten des Ausbau-Projekts geäussert – auch zu Aspekten, die Zollikofen besonders betreffen (beispielsweise wegen der Veloverbindung nach Ittigen und des Areals der Schiessanlage Wolfacker – siehe Box weiter unten).

Vor allem aber hat sich der Kanton ausserstande erklärt, beurteilen zu können, „ob das Vorhaben der Umweltgesetzgebung entspricht“. Und ob es dem Klimaschutz-Artikel der Kantonsverfassung zuwiderläuft, hat er nicht einmal geprüft. Vor diesem Hintergrund gibt es aus meiner Sicht – auch aus den Gründen, die der Gemeinderat und die GFL in ihren Einsprachen formuliert haben – kurzfristig nur etwas: Am 12. März stimmen wir in der kantonalen Volksabstimmung 2 x NEIN zu den kantonalen Megastrassen bei Burgdorf und Aarwangen. Wir setzen damit in Zollikofen auch ein Stopp-Signal gegen den 8-Spur-Ausbau der nahen Grauholz-Autobahn!

Bruno Vanoni, Grossrat, Vorstandsmitglied GFL Zollikofen und Verein spurwechsel-bern.ch

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Box:

Interessante Aspekte für Zollikofen aus der Stellungnahme des Kantons Bern

(Auszüge aus der Stellungnahme vom 16.12.2022, abgegeben im Rahmen des Einspracheverfahrens und allen betroffenen Gemeinden, Amtsstellen und weiteren Einsprechenden zugestellt)

  • Grundstücke des Kantons (S. 15ff.): „Das Amt für Grundstücke und Gebäude AGG ist sowohl Eigentümer der Parzellen Ittigen Gbbl.-3704 (…) als auch der Parzelle Zollikofen Gbbl.Nr. 9.“ (Anmerkung GFL: Die Parzelle Nr. 9 auf Gemeindegebiet von Zollikofen soll teilweise für den Hauptinstallationsplatz samt Bodendepot und Zufahrt verwendet werden. Sie liegt rechts der Länggasse in Richtung Ittigen und wird durch den Landwirtschaftsbetrieb der Rütti bewirtschaftet. Die Parzelle Nr. 3704 auf Gemeindegebiet von Ittigen betrifft das Areal der Schiessanlage Wolfacker, die gemeinsam von Ittigen und Zollikofen betrieben wird. Ein Teil dieser Parzelle – Böschungsstreifen am Rand mit einer Hecke – ist gemäss Auflageakten für eine temporäre Aufforstung als Rodungsersatz für andernorts gefällte Waldbäume vorgesehen.) Wie das AGG in der Stellungnahme des Kantons nun festhält, „steht diese Flächte für den Rodungsersatz/eine Aufforstung nicht nur nicht zur Verfügung; auch die gesetzlichen Voraussetzungen sind nicht erfüllt. (…) Der Kanton Bern beansprucht die Parzelle Ittigen Gbbl.-Nr. 3704 aufgrund der Entwicklungsüberlegungen selber. (…) Auch wenn die Nutzungsabsichten noch nicht konkret sind und auch die Machbarkeit noch nicht weiter abgeklärt ist, soll die ganze Parzelle (…) für die eigenen Entwicklungsüberlegungen reserviert bleiben. Der Standort ist aufgrund der Nähe zum HAFL-Areal und des Potentials der Grundstücksfläche gross. (…) Aufgrund all dieser Überlegungen hat das AGG entschieden, die Parzelle (…) nicht für eine Aufforstung zur Verfügung zu stellen. (…) Sofern die geplante vorübergehende Beanspruchung der Parzelle (…) für die Aufforstung (…) wider Erwarten trotzdem genehmigt werden sollte, so ist eine vollständige Entschädigung geschuldet.
  • Fuss- und Veloverkehr (S. 13f.): „Die Fachstelle Langsamverkehr LV des Tiefbauamts weist darauf hin, dass die heutige Unterführung Länggasse den Anforderungen an eine sichere Veloführung auf einer gemäss kantonalem Sachplan Veloverkehr behördenverbindlich festgelegten Veloroute mit kantonaler Netzfunktion des Alltagsverkehrs (Hauptverbindung) nicht entspricht. Die Querung und das Radwegende sind sicherheitskritische Stellen für den Veloverkehr und bedürfen entsprechend einer fachgerechten Lösung. Das per 2023 in Kraft tretende neue Veloweggesetz des Bundes verlangt, dass der Bund Rücksicht auf die Velowegnetze nimmt und bei seinen Aufgaben Anlagen von hoher Qualität für den Veloverkehr umsetzt. Die Fachstelle LV verlangt daher, im Zusammenhang mit der Verlängerung und Verbreiterung der Unterführung Länggasse auf deren Nordseite eine sichere Lösung für ein allfälliges Radwegende im Bereich der Einmündung Wolfackerweg zu projektieren. Dies hat gemäss Fachstelle LV zwingend im Rahmen des Vorleigenden Projekts zu erfolgen…“  > Anträge: (34) „Die Verbreiterung der Unterführung Länggasse ist unabhängig vom Stand eines allfälligen Radwegprojekts der Gemeinden Ittigen und Zollikofen durch das Astra umzusetzen. Auf die in Kap. 5.2.2 des Kurzberichts Langsamverkehr (Teil der Auflageakten fürs Einspracheverfahren, Anm. GFL) genannte Anforderung eines baureifen kommunalen Projektes ist zu verzichten. (35) In Zusammenhang mit der Verlängerung und Verbreiterung der Unterführung Länggasse ist auf deren Nordseite im Rahmen der Detailplanung eine sichere Lösung für ein allfälliges Radwegende im Bereich der Einmündung Wolfackerweg zu projektieren. Es ist ebenfalls eine Variante mit einer Sicheren Radwegquerung des Wolfackerwegs aufzuzeigen, damit auf den Entscheid bezüglich Weiterführung des Radwegs durch die Gemeinden auf der Nordseite reagiert werden kann.“
  • Gesamtbeurteilung der Umweltverträglichkeit (S. 15): „Aufgrund der Aussagen im UVB (Anmerkung GFL: Umweltverträglichkeitsbericht) sowie in den Stellungnahmen der Fachstellen kann nicht abschliessend beurteilt werden, ob das Vorhaben der Umweltgesetzgebung entspricht. (…) Inwiefern das Vorhaben der vom Bundesrat verabschiedeten „langfristigen Klimastrategie der Schweiz“ und dem neuen Artikel 31a „Klimaschutz“ der Verfassung des Kantons Bern zuwiderläuft, wurde durch die kantonalen Fachstellen nicht beurteilt.“
  • Gesamtbeurteilung (S. 7): Der Kanton Bern begrüsst das vorliegende Projekt und die  vorgesehenen Massnahmen. (…) Gestützt auf die uns zugestellten Projektunterlagen und die Berichte der kantonalen Fachstellen kommen wir zum Schluss, dass für das vorliegende Vorhaben unter Einhaltung des geltenden Rechts und unter Berücksichtigung keine abschliessende Beurteilung möglich ist.“ 

Weitere Informationen können bei der GFL Zollikofen angefordert werden: per E-Mail an info(ad)gfl-zollikofen.ch