An der Sitzung des Grossen Gemeinderats (GGR) vom 24. Juni 2026 hat eine klare Mehrheit den Verkauf einer Gewerbeparzelle abgelehnt, die im Gebiet «Meielen Süd» seit 2005 von einer privaten Firma im Baurecht genutzt wird. Der GGR hat damit seinen 2017 beschlossenen Grundsatz hochgehalten, dass Gemeindeland grundsätzlich nicht mehr verkauft, sondern nur noch im Baurecht abgegeben werden soll.

Die vom Gemeinderat vorgeschlagenen neuen Regelungen fürs Gemeindepräsidium wurden an den Gemeinderat zur Überarbeitung zurückgewiesen:

  • Zum einen soll der Gemeinderat konkret aufzeigen, wie das vollamtliche Gemeindepräsidium punkto Arbeitspensum und Entlöhnung mit einem Mandat im eidgenössischen Parlament in Einklang gebracht werden könnte.
  • Zum andern soll der Gemeinderat detailliert darlegen, wie vergleichbare andere Gemeinden die Abgangsentschädigung für hauptamtliche Gemeindepräsidien geregelt haben. Und auf dieser Vergleichsbasis soll statt der vorgeschlagenen maximal dreijährigen Lohnfortzahlung eine differenzierte Regelung geprüft werden. Sie soll auch dem Alter, dem Amtsalter und dem Grund für künftige Abgänge aus dem vollamtlichen Gemeindepräsidium Rechnung tragen.

Ziel des angenommenen Rückweisungsantrags der GFL ist eine massvollere Regelung als vorgeschlagen war; auf jeden Fall soll der aktuell geltende «goldene Fallschirm» fürs abtretende Gemeindepräsidium abgeschafft werden.

Für die GFL-Fraktion: Bruno Vanoni, GGR-Mitglied