Im Jahr 2016 hat der Gemeinderat im Richtplan Siedlung die Steinibachgrube als Siedlungserweiterungsgebiet, d.h. als «Reserve», eingestuft: Damit soll dieses Landwirtschaftsland erst eingezont und für eine Wohnüberbauung freigegeben werden, falls das angestrebte Bevölkerungswachstum um 8 Prozent bis 2040 nicht durch innere Verdichtung erreicht werden kann. Am 5. September fand in Zollikofen ein öffentlicher Info-Anlass statt zur «zur „Arealentwicklung Steinibachgrube» (www.steinibachgrube.ch).  Damit soll die Planung einer Überbauung des südlichsten Teils der Rütti demnächst in Angriff genommen werden.

Dass die Zielvorgabe (mehr als 11’000 Einwohnende) bereits jetzt erreicht ist, hat der Gemeinderat im April 2022 in einer Antwort auf eine GFL-Interpellation bestätigt. Bis 2030 kommen zudem weitere 656 Wohnungen hinzu, insbesondere in den Überbauungen Lättere, Lüftere Ost (Betagtenheim), Wahlacker-Ost (Bluemepark) und Bärenareal. Dadurch ist nur schon bis 2027 mit einer Bevölkerungszunahme auf 11’600 Personen zu rechnen. Das heisst: Auch die höheren Wachstumsziele des kantonalen Richtplans (+11%) wie auch der regionalen Planung (+15%) werden übertroffen. Und … Zollikofen wird noch einige Zeit in einem massiven Bauboom stecken!

Für die GFL ist klar, dass Vorbereitungen für eine Siedlungserweiterung Steinibachgrube verfrüht sind. Aus unserer Sicht sollen die bereits bewilligten Bauprojekte vorerst fertig gestellt werden sowie deren Auswirkungen auf die Infrastruktur von Zollikofen wie Schulen und Verkehr absehbar sein. Mit einem überparteilich abgestützten Vorstoss geben wir dem Grossen Gemeinderat (GGR) Gelegenheit, rasch (anfangs 2023 * ) und nicht erst nach Abschluss erster Planungsarbeiten (vermutlich 2025) einen Grundsatzentscheid gegen eine Einzonung noch in diesem Jahrzehnt zu fällen. Zusätzlich haben wir in einer Stellungnahme direkt an die Bauherrschaft unsere Bedenken geäussert und klare Vorgaben formuliert, damit, falls doch gebaut wird, dies zumindest punkto erneuerbare Energie, Erschliessung und Mobilität vorbildlich erfolgt. Detaillierte Infos: www.gfl-zollikofen.ch

Für die GFL: Marceline Stettler, Präsidentin

* NACHTRAG: Die Motion ist an der GGR-Sitzung vom 25.1.2023 behandelt worden. Die eigentliche Sistierungsforderung wurde abgelehnt – Ziffer 4 der Motion wurde aber als Postulat gutgeheissen. Weitere Informationen im Bericht aus dem GGR.