Am 7. März stimmen wir über eine Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe ab. Es geht einerseits um die unbestrittene (weil sinnvolle) neue Regelung für E-Zigaretten. Es sollen für diese die gleichen Regeln gelten wie bei herkömmlichen Raucherwaren. Umstritten sind demgegenüber die in der Hauptvorlage neu vorgesehenen vier bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe pro Jahr (bisher zwei).
Von den heute gültigen Regeln betreffend die Sonntagsverkäufe gibt es schon jetzt zahlreiche Ausnahmen: Bäckereien, Metzgereien, Blumengeschäfte, Geschäfte in Tourismusgemeinden allgemein, Tankstellenshops und Kioske, um nur einige zu nennen, dürfen an Sonntagen und öffentlichen Feiertagen geöffnet sein. Die aktuellen Öffnungszeiten sollen nun weiter «liberalisiert» werden. Wozu? Wer profitiert davon? Sicher nicht die kleinen Läden, bei ihnen ist ein Sonntagsverkauf in den meisten Fällen ein Null-Summen-Spiel. Und schon gar nicht das Verkaufspersonal, das ohnehin nicht auf Rosen gebettet ist. Braucht der Kunde zusätzliche Sonntagsverkäufe?
Traditionell dient der Sonntag der Pflege sozialer Kontakte, Spiel und Sport, der Erholung und Entspannung vom Alltagsstress. Lassen wir uns die Sonntagsruhe nicht weiter einschränken, stimmen wir NEIN zur Hauptvorlage und JA zum Eventualantrag!
Für den GFL-Vorstand: Anne-Lise Greber-Borel, Mitglied Bildungskommission
> Weitere Informationen der Grünen Kanton Bern