Am 7. März stimmen wir über eine Volksinitiative ab, die will, dass weder aus religiösen Gründen noch zu politischen Zwecken das Gesicht versteckt werden darf. In den letzten Monaten haben wir festgestellt, wie schwierig Kommunikation ist, wenn man das Gesicht nicht sieht. Grundsätzlich entspricht es unserer offenen Haltung, dass wir das Gesicht zeigen. Dennoch kann es nicht sein, dass wir Kleidervorschriften in der Verfassung verankern.
Die gleichen Kreise, die die Durchsetzung wichtiger Vorstösse für die Gleichstellung von Mann und Frau ablehnten, brüsten sich mit dieser Initiative für individuelle Freiheitsrechte und gegen die Unterdrückung von Frauen. Leider fördern sie damit Angst und Hass gegenüber dem Islam. Sie aberkennen, dass in der Schweiz lebende Frauen nur selten einen Nikab oder eine Burka tragen. Und wenn man solche Frauen auf der Strasse zufällig sieht, handelt es sich meistens um Touristinnen.
Natürlich ist es nicht hinnehmbar, eine Person zur Verhüllung ihres Gesichts zu zwingen. Dies ist unter dem Tatbestand einer Nötigung bereits heute strafbar. Im Weiteren will die Initiative verhindern, dass Vermummte an Demonstrationen randalieren können. Tatsache ist, dass der Kanton Bern, wie andere Kantone auch, bereits heute ein Vermummungsverbot im Gesetz kennt. Auch diesbezüglich ändert die Initiative nichts.
Bei einem NEIN stellt der indirekte Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament sicher, dass man künftig das Gesicht zeigen muss zur Personenidentifikation bei Behörden und im öffentlichen Verkehr. Eine Verbesserung diesbezüglich ist auch ohne ausgrenzende Symbolpolitik zu haben. Auch deshalb: NEIN zur unnötigen Verhüllungsverbots-Initiative.
Für den GFL-Vorstand: Sabine Breitenstein, Mitglied des Grossen Gemeinderats
 
Die weiteren Abstimmungsempfehlungen für den 7. März:
– NEIN zum E-ID-Gesetz
– NEIN zum Wirtschaftsabkommen mit Indonesien
– NEIN zur Ausdehnung der Sonntagsarbeit im Kanton Bern: Deshalb NEIN zur Hauptvorlage, JA zum Eventualantrag
– JA zur Regionalisierung der Feuerwehr