Das JA zum Stromgesetz ist auch eine Verpflichtung für Zollikofen!
78,2 Prozent der Stimmenden in Zollikofen haben in der Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 das Stromgesetz angenommen. Herzlichen Dank! Der JA-Anteil in unserer Gemeinde ist damit deutlich höher als auf Kantons- und Bundesebene. Das ist ein deutliches Signal für die Sicherung der Stromversorgung mit mehr erneuerbarer Energie, eine Bestätigung für den früher beschlossenen Ausstieg aus der Atomenergie und eine Bekräftigung des Willens zur Energiewende (weg von Erdöl, Erdgas und Kohle) – also auch ein klares Signal für verstärkten Klimaschutz!
Es ist die vierte Volksabstimmung innert zwei Jahren, die in Zollikofen ein solches Zeichen für den Klimaschutz hervorgebracht hat. Das verpflichtet unsere Gemeinde nun definitiv zu Taten. Es gilt nun wirklich, mit der Umsetzung von sieben hängigen, dem Klimaschutz dienenden Vorstössen aus dem Grossen Gemeinderat (GGR) vorwärtszumachen. Die nötigen personellen Ressourcen in der Gemeindeverwaltung sind dafür mittlerweile geschaffen. Und die solide Finanzlage der Gemeinde erlaubt auch die nötigen Investitionen.
Jetzt rasch PV-Anlagen auf drei Gemeindedächer!
Konkret gilt es, die Projektierung von drei Photovoltaik-Anlagen endlich vorzunehmen. Nach ersten Vorabklärungen war die Projektierung von solchen Anlagen auf den Dächern der Geisshubel-Mehrzweckhalle, der Sek-Turnhalle und des Werkhofs im Budget 2023 vorgesehen. Doch wie der kürzlich vom GGR genehmigten Gemeinderechnung zu entnehmen ist, wurden die entsprechenden Kredite nicht genutzt. Damit die nötigen Investitionen zur Produktion von Solarstrom schon im nächsten Budget und zugehörigem Finanzplan ohne weitere Verzögerung vorgesehen werden können, sollte die Projektierung nun schleunigst nachgeholt werden.
Die Gemeinde Zollikofen tut auch gut daran, die mit dem Stromgesetz verbesserten Rahmenbedingungen und neu geschaffenen Möglichkeiten zur Solarstrom-Produktion auszunutzen. Auch Private haben nun zusätzliche Anreize, um die ohnehin rentablen PV-Anlagen auf allen geeigneten Dächern zu installieren. Das JA zum Stromgesetz bringt neu kostendeckende Mindesttarife für Solarstrom, und es ermöglicht Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV) neu auch über Parzellengrenzen hinweg. So kann die Produktion von Solarstrom noch profitabler gemacht werden.
Bruno Vanoni, Grossrat, Vorstandsmitglied der GFL Zollikofen