Replik zu unfairer Abstimmungspolemik im „MZ“: Wenn sachliche Argumente ausgehen…
… neigen manche Menschen zu persönlichen Angriffen. Beispiel dafür finden sich in den Texten der SVP und der «Mitte» in der MZ-Ausgabe von letzter Woche. In beiden Beiträgen wird die Bauverwaltung unserer Gemeinde als Ganzes öffentlich und nicht zum ersten Mal als fachlich ungenügend hingestellt, was unhaltbar und unfair ist. Auch die Diskreditierung von allen nicht-bürgerlichen Departementsleitenden im Gemeinderat im «Mitte»-Beitrag ist nicht akzeptabel.
Wer derart aktiv in der Gemeindepolitik mitmischt, müsste eigentlich wissen, dass der Gesamtgemeinderat (mitsamt seinen bürgerlichen Mitgliedern) seine Beschlüsse als Kollegialbehörde fasst und somit auch kollegial verantwortet. Es geht nicht an, einzelnen Ratsmitgliedern die «Schuld» an irgendwelchen (zudem nur behaupteten) Mängeln zuzuschieben, wenn diese auf Beschlüsse des Gesamtgemeinderats zurückzuführen sind. Kommt hinzu, dass diese Beschlüsse oft auch vom Grossen Gemeinderat abgesegnet und mitzuverantworten sind.
Wir erwarten jetzt, dass der Gemeinderat als Kollegialbehörde die Fakten öffentlich klarstellt und die unfairen Angriffe auf einzelne Ratsmitglieder wie auf die wiederholt diffamierte Bauverwaltung in aller Form zurückweist. Letzteres gehört zur gesetzlichen Fürsorgepflicht eines jeden Arbeitgebers; in Zollikofen ist diese vom Personalverantwortlichen im Gemeinderat wahrzunehmen.
Vor uns: Schul-Baukosten von 60 Mio. Franken!
Auch in der Sache gäbe es aus Sicht der GFL der SVP- und «Mitte»-Polemik viel zu entgegnen. Wir verweisen (in unserer Replik im „MZ“) auf die Infos auf der GFL-Website (siehe weiter unten) und beschränken uns hier auf eine Klarstellung: Dass unsere Gemeinde in nächster Zeit rund 60 Mio. Franken in Schulraum investieren muss, ist nicht aus der Luft gegriffen: Mehr als 40 Mio. Franken sind in der Finanzplanung für aufgestaute «Generationenprojekte» bereits ausgewiesen – darunter 34 Mio. für die Sekundarstufe, davon 16,6 Mio. allein für einen Neubau für fünf zusätzliche Klassen. Noch nicht eingerechnet sind die Baukosten, die gemäss Schulraumplanung für acht zusätzliche Klassen der Primarstufe anfallen werden.
Ob es am Ende 60 Mio. oder etwas weniger oder mehr sein werden: So oder so wird sich Zollikofen im Endeffekt massiv verschulden müssen – wenn die Steuersenkung (Budgetvariante 2) angenommen wird, noch rascher und stärker, als verantwortbar ist. Deshalb: in der Budget-Abstimmung NEIN zu Variante 2 – und JA zur Variante 1: Budget 2026 mit Steueranlage 1.40 (auch bei der Stichfrage ankreuzen!).
Für GFL-Fraktion und GFL-Vorstand: Marceline Stettler / Bruno Vanoni
Weitere Klarstellungen zu der SVP- und „Mitte“-Polemik im MZ vom 13.11.2025):
- Zur vorgebrachten Kritik, dass die Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser defizitär sind – und dass dafür das vom GFL-Vertreter im Gemeinderat geleitete Departement zuständig (lies: verantwortlich) sind: Grundsätzlich gilt auch hier: Die Verantwortung trägt der gesamte Gemeinderat als Kollegialbehörde – und der GGR, der die entsprechenden Beschlüsse absegnet. Konkret: In den Unterlagen für die Budgetberatung im GGR hat der Gemeinderat mitgeteilt, dass sich die Rechnungsreserven der Spezialfinanzierung Wasser auf 1,4 Mio Franken und die Rechnungsresverven der Spezialfinanzierung Abwasser auf 2,1 Mio Franken belaufen. Diese reichten aus, um den Aufwandüberschuss 2026 zu finanzieren. Deshalb werde von einer Gebührenerhöhung bereits im Jahr 2026 abgesehen. Aufgrund der Finanzplanung werde aber „eine Erhöhung der Gebührenansätze in den nächsten Jahren nötig, um das finanzielle Gleichgewicht der Spezialfinanzierung zu wahren.“ / Für die im Vorjahr defizitäre Spezialfinanzierung Abfall ist im Budget 2026 eine Erhöhung der Verbrauchsgebühren um etwa 15 Prozent vorgesehen (anfangs 2024 waren die Grundgebühren um 10 Prozent gesenkt worden). Eine weitere Gebührenerhöhung sei „in den nächsten Jahren absehbar, damit das finanzielle Gleichgewicht
der Spezialfinanzierung gewahrt bleibt. Fazit: Diese Informationen zeigen, dass der Gemeinderat (auf Antrag des zuständigen Departements) seine Verantwortung wahrnimmt und die Ver- und Entsorgungsgebühren anpasst – dort und wann immer es nötig ist, um die entsprechenden Spezialrechnungen im finanziellen Gleichgewicht zu halten. - Zum pauschalen Vorwurf, dass „Neubau-/Erneuerungsinvestitionen in Gemeindeliegenschaften und Infrastruktur immer wieder geprägt von Kreditüberschreitungen“ seien – und dass dafür die von SP und GFL geführten Departemente zuständig (lies: verantwortlich) seien: Auch hier gilt grundsätzlich, dass die Verantwortung beim Gemeinderat als Kollegialbehörde liegt – und beim Gemeindeparlament, der die entsprechenden Beschlüsse und Abrechnungen absegnet. Konkret liessen sich aus den letzten Jahren etliche Gegenbeispiele aufzählen, bei denen die gewährten Kredite ausreichten oder gar nicht ausgeschöpft werden mussten. Und wo dies nicht der Fall war, wurden die Gründe differenziert erläutert und mögliche Lehren daraus gezogen. Eine davon ist der Beizug einer externen Bauherrenunterstützung für das Schulraum-Bauprojekt Steinibach (siehe weiter unten).
- Zur Behauptung, dass die (vom Gemeinderat und einer GGR-Minderheit) beantragte Steuersenkung pro Haushalt eine Steuerentlastung von „CHF 100 und mehr“ ergibt: Nach unseren Berechnungen gestützt auf den offiziellen Steuerrechner des Kantons Bern reduziert die beantragte Steuersenkung die Belastung von mehr als der Hälfte der Steuerzahlenden Zollikofens um weniger als 100 CHF pro Monat. Nach anderen Angaben müsste sich das Einkommen auf ca. 118’000 Franken belaufen, um eine Steuerentlastung von 100 CHF pro Jahr zu erhalten.
- Zur Kritik, es fehle in der Bauverwaltung an „Kompetenzen in Projekt- und Kostenmanagement“ bzw. die Bauverwaltung sei „personell und fachlich nicht in der Lage“, das Bauprojekt Steinibach zu führen, weshalb eine externe Bauherrenvertretung bereits vergeben werden müsse: Wer die Informationen des Gemeinderats für den GGR GGR gelesen hat, weiss, dass auch mit externer Bauherrenvertretung die Gesamtprojektleitung und damit die operative Führung bei der Bauverwaltung bleibt. Und wer die Kreditabrechnung des letzten grossen Schul-Bauvorhabens (Erweiterungsbau Oberdorf) nicht vergessen hat, weiss zudem, dass damals von der Finanz- und von der Geschäftsprüfungskommission (GPK) etliche Verfahrensmängel und Mehrkosten kritisiert worden sind. Und dass im GGR damals aufgrund einer kritischen Frage und Anregung der GPK als mögliche Lehre daraus seitens Gemeinderat erwähnt worden ist: Beim nächsten grossen Bauprojekt setzen wir eine externe Bauherrenbegleitung ein!
- Zur Behauptung, die geheime Abstimmung über die Steuersenkung sei im GGR beantragt worden, um dem Ratspräsidenten (GLP) eine Mitstimme zu ermöglichen: Die wahre Begründung kann im Ratsprotokoll nachgelesen werden.
- Zum pauschalen Vorwurf, in Zollikofen werden „unsorgfältig“ mit den Steuereinnahmen umgegangen – etwa bei den Kindergärten Steinibach, der Schulhausplanung und der wachsenden Verwaltung“: Dieser Vorwurf ist in Kenntnis der Fakten und der im Gemeinderat und im GGR getroffenen und wohlbegründeten Beschlüsse für eine Stellenaufstockung in der Verwaltung in aller Form zurückzuweisen.
- Zur ebenso pauschalen Kritik an den „massiven Kostensteigerung seit Planungsbeginn“: Die Gründe für die Erhöhung der Kostenschätzungen sind in den GGR-Unterlagen detailliert dargelegt worden – der nun beantragte Baukredit liegt immer noch in der Bandbreite der Ungenauigkeit von +/- 25% der ersten Kostenschätzung.
Abschliessend sei nochmals darauf hingewiesen, dass sich der Gemeinderat bis vor zwei Monaten während Jahren und mit grosser Vehemenz gegen Anträge für Steuersenkungen gewehrt hat. Noch vor gut einem Jahr lehnte der Gemeinderat und danach auch der GGR einen FDP-Antrag für eine Steuersenkung mit 29 gegen lediglich 4 Stimmen klar ab. Und plötzlich, ja plötzlich tönt es völlig anders. Eine Mittelverknappung soll nun plötzlich die gute Finanzlage der Gemeinde in keiner Weise gefährden! Die Frage, warum und vor allem warum ausgerechnet jetzt (bei einem Investitioonsbedarf von gegen 60 Mio) eine Steuersenkung geboten sein soll, ist erlaubt. Zum Wohl von Bürgerinnen und Bürgern ist dieser Schachzug jedenfalls aus unserer Sicht nicht!