In der GGR-Sitzung vom 26. Oktober 2022 haben GFL-Präsidentin Marceline Stettler und Mitunterzeichnende aus GFL, GLP, Die Mitte, EVP und FdU eine Motion eingereicht – mit vier Aufträgen an den Gemeinderat.

NEU: Der Gemeinderat hat zur Motion ablehnend Stellung bezogen – der Grosse Gemeinderat (GGR) hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 die Hauptforderung  der Motion ((gemäss Ziffer 1) mit 25 gegen 10 Stimmen abgelehnt. SVP, SP, FDP und mehrheitlich auch die GLP stimmten gegen die geforderte Sistierung der Planung. In der Folge wurde auf eine Abstimmung über die Forderungen von Ziffer 2 und 3 verzichtet. Die Forderung von Ziffer 4 wurde vom Gemeinderat in der Form einer Richtlinie entgegengenommen und vom GGR mit 33 Ja-Stimmen erheblich erklärt.

Die Motion hatte den Gemeinderat beauftragen wollen,

  1. die angelaufenen Vorarbeiten zur Einzonung der Steinibachgrube in eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) zu sistieren, bis der aktuell anhaltende Bauboom in Zollikofen verdaut ist und seine Auswirkungen auf Infrastruktur und Gemeindefinanzen klarer absehbar sind;
  2. für die Sistierung einen Zeitraum in der Grössenordnung von zehn Jahren vorzusehen (begründete Abweichungen sind möglich);
  3. vor der Wiederaufnahme der sistierten Arbeiten den Grossen Gemeinderat (GGR) zu informieren und die damit verfolgten Entwicklungsziele darzulegen;
  4. für die Ausgestaltung der ZPP konkrete Vorgaben zu machen, die zur Einhaltung der Richtplanziele und weiterer Zielwerte der Gemeinde sowie der Aufträge der Kantonsverfassung vorbildlich beitragen.

Die Motion ist eine Reaktion auf den öffentlichen Informationsanlass „Arealentwicklung Steinibachgrube“ vom 5. September 2022. Damit wurde bekannt, dass die vor Jahren vertagte Einzonungsdiskussion zum südlichsten Teil der Rütti neu lanciert wird. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision hatte sich die GFL gegen eine damals kurzfristig erwogene Einzonung der Steinibachgrube ausgesprochen. Die grosse Parzelle im südlichsten Teil des Rütti-Areals * wurde vom Gemeinderat als Siedlungserweiterungsgebiet in den Richtplan Siedlung aufgenommen und
damit für eine mögliche künftige Einzonung vorgemerkt.

Nach der öffentlichen Informationsveranstaltung hat die GFL Zollikofen von der angebotenen Möglichkeit Gebrauch gemacht und für den Fall, dass die Arbeiten weitergeführt werden, detaillierte Anliegen in einer Stellungnahme direkt beim federführenden Planungsbüro deponiert. Eine Auswertung aller eingegangenen Stellungnahmen ist auf der Website der Arealentwicklung zugänglich: www.steinibachgrube.ch

Die Motion im Wortlaut, Begründung und Stellungnahme des Gemeinderats

 

Der vom GGR angenommene Auftrag (Ziffer 4) der Motion:

Der Gemeinderat wird beauftragt, … für die Ausgestaltung der ZPP konkrete Vorgaben zu machen, die zur Einhaltung der Richtplanziele und weiterer Zielwerte der Gemeinde sowie der Aufträge der Kantonsverfassung vorbildlich beitragen.“

Was damit gemeint ist (Auszug aus der Begründung der Motion):

Schliesslich wird der Gemeinderat aufgefordert, die Ausgestaltung einer allfälligen ZPP Steinibachgrube nicht primär von privater Seite erarbeiten zu lassen, sondern dafür Vorgaben im öffentlichen Interesse zu formulieren (Ziffer 4). Wegleitend sein sollten dabei die Zielsetzungen der kommunalen Richtplanung (auch bezüglich Landschaft, Energie und Verkehr) sowie weitere kommunale Zielvorgaben (wie sie zum Beispiel im Leitbild und in den Leitsätzen des Gemeinderats sowie in überwiesenen Vorstössen des GGR formuliert worden sind). Aber auch die Aufgaben der Gemeinde gemäss Kantonsverfassung sollten bei der Formulierung der ZPP für die Steinibachgrube berücksichtigt werden, vom neuen KlimaschutzArtikel bis zum bisher nicht eingelösten Auftrag zur Förderung von preisgünstigem Wohnungsbau.