Fast 70 Genehmigungsvorbehalte haben die kantonalen Behörden bei der Vorprüfung der Ortsplanungsrevision (OPR) vorgebracht – und der Gemeinderat hat nur ungenügend auf gravierende Einwände der kantonalen Fachstellen reagiert. Insbesondere die massive Kritik des Amts für Umweltkoordination und Energie (AUE) sowie der Abteilung Naturförderung haben die GFL in der Überzeugung bestärkt, dass ihre bisherige Kritik an zentralen Elementen der OPR von den Planungsbehörden der Gemeinde bisher ungenügend gewürdigt worden ist.
Für Naturschutz und Energieeffizienz
Die GFL hat deshalb Einsprache erhoben und konkret fünf Begehren gestellt: Die bisher geschützten Bäume, Baumgruppen, Baumreihen und Obstgärten sollen weiterhin im Zonenplan und im Baureglement verankert und dadurch als Naturschutzobjekte wirksam gesichert werden. Den Zielen der kantonalen Energiegesetzgebung soll gebührend Rechnung getragen werden; die Gemeinde Zollikofen soll ihre rechtlichen Möglichkeiten und ihre Vorbildrolle ausschöpfen – es kann nicht sein, dass im neuen Baureglement im Vergleich zum geltenden Reglement von 2001 energiepolitische Rückschritte gemacht werden. Die Vorteile, die ausbauwillige Grundeigentümer mit der OPR erhalten, rechtfertigen als „Gegenleistung“ erhöhte Anforderungen punkto Energieeffizienz und erneuerbare Energie.
Gegen heikle Um- und Einzonungen
Weiter verlangt die GFL in ihrer Einsprache, dass auf die Umzonung des Kindergarten-Areals am Lindenweg in eine zweigeschossige Wohnzone (als Voraussetzung für einen späteren Verkauf) verzichtet wird. Ins Baureglement soll – wie vom Kanton gefordert – ein Artikel zur Sicherung des Fuss- und Wanderwegnetzes wiederaufgenommen werden. Und um das Ausfransen des Siedlungsgebiets von Zollikofen zu bremsen, soll auf die vorgeschlagenen Um- bzw. Einzonungen im Gebiet Rütti-Süd (Aviforum), Hubel und Meielen-Süd verzichtet werden.
Zu weiteren erwogenen Einsprachepunkten erwartet die GFL klärende Informationen des Gemeinderates bzw. eine Durchsetzung des übergeordneten Rechts durch die kantonalen Behörden. Die GFL wird ihre Anliegen auch auf politischem Weg weiterverfolgen und kann der OPR im aktuellen Zustand noch keine Zustimmung und Unterstützung in einer allfälligen Referendumsabstimmung zusichern.
Für den GFL-Vorstand: Bruno Vanoni
Die GFL-Einsprache im Wortlaut zum Herunterladen: 20170208_Ortsplanungsrevision_Einsprache_GFL