Unter dem Logo «fdU – Die Unabhängigen» wurde vom einzigen GGR-Mitglied des FdU im MZ Nr. 47 vom 19.11.2020 ein Beitrag zur Gemeindeabstimmung vom 29.11.2020 publiziert.
In diesem MZ-Beitrag wurde der Bogen von der anstehenden Abstimmung über das Gemeindebudget zum Thema «Zusammenschluss mit der Stadt Bern» geschlagen und dann gewarnt: «Dann ist es auch um unsere Freiräume Steinibachmatte (die mittels unserer Initiative ausgezont wurde) und um die Rütti geschehen; denn die rot-grüne Stadt wird gerne und rasch den Vorschlag der linksgrünen GFL Bern-Nord zu Einzonung umsetzen.»
Um Missverständnissen vorzubeugen, sei hiermit klargestellt:

  • Eine «GFL Bern-Nord» gibt es nicht – weder eine „linksgrüne“ noch eine rechtsgrüne ;-).
  • Die wohl gemeinte Regionalpartei «Grüne Mittelland-Nord» (GMN), zu der auch die GFL Zollikofen gehört, hat sich letztmals 2015 zu den erwähnten Gebieten Steinibachmatte und Rütti positioniert (in der öffentlichen Mitwirkung zum Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept, RGSK II):
  •    Steinibachmatte: «Wir beantragen insbesondere die Streichung der Steinibachmatte in Zollikofen aus der Liste der Vorranggebiete Wohnen – dies in Übereinstimmung mit den Mitwirkungsergebnissen zur konzeptionellen Phase der laufenden Ortsplanungsrevision und eines entsprechenden Beschlusses des Gemeindeparlaments. Damit können 7,9 ha Fruchtfolgeflächen erhalten werden.»
  •    Rütti: «Wir beantragen, die Siedlungsbegrenzungslinie so festzulegen, dass die ganze Rütti (inkl. Landstuhl) vor einer Ausdehnung der Siedlungsfläche geschützt wird.»
  • Fazit: Von einem GFL-«Vorschlag zu Einzonung“ von Steinibachmatte und/oder Rütti kann somit keine Rede sein.
  • Vorgeschichte: Das FdU hat bereits im Vorfeld der Gemeinderatswahlen von 2012 der GFL unter Berufung auf eine ältere Stellungnahme der GMN unterstellt, die Grünen beabsichtigten eine Einzonung der Steinibachmatte. Dagegen hat sich die GFL auf juristischem Weg verwahrt, eine Richtigstellung verlangt und aufgefordert, auf Wiederholung der Falschdarstellung zu verzichten. Dieser Aufforderug ist das FdU in der Folge nachgekommen.

Informationen zur Sache: Die GFL Zollikofen hat sich wiederholt und zuletzt im Rahmen der jüngsten Ortsplanungsrevision gegen Einzonungen von Steinibachmatte und Rütti ausgesprochen.

  • Mit einer (leider erfolglosen) Einsprache hat sie sich 2017 insbesondere gegen eine Einzonung eines Gebiets im südlichen Teil der Rütti (im Bereich des Aviforums) gewehrt.
  • Bereits in der Stellungnahme zum Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept RGSK I hatte sich die GFL Zollikofen 2010 sich gegen die Einzonung von Teilen der Rütti und der Steinibachmatte  ausgesprochen.
  • Im Mai 2015 hat die GFL im Gemeindeparlament eine dringliche Motion unterstützt, die einen Verzicht auf die Bezeichnung der Steinibachmatte als Vorranggebiet Wohnen im RGSK II verlangte. Die Motion der SVP erreichte dank den Stimmen der GFL eine zustimmende Mehrheit von 18 zu 14 Stimmen.