Mit dem Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit sollen einige wichtige Grundsätze neu in die Bundesverfassung geschrieben werden. Nötig ist zweifellos das Bekenntnis zum Schutz des Kulturlandes, damit die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln gesichert bleibt. Diese sollen „standortangepasst und ressourceneffizient“ produziert werden, das heisst unter anderem: naturnah, bodenschonend, rohstoff- und energiesparend.
Neu wird eine Verfassungsgrundlage geschaffen für den Kampf gegen die Nahrungsmittelverschwendung („food waste“). Und zudem wird der grenzüberschreitende Handel mit Lebensmitteln ausdrücklich auf das ökologische Prinzip der nachhaltigen Entwicklung ausgerichtet. Damit werden zwei Anliegen der grünen Fair-Food-Volksinitiative „für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel“ vorweggenommen.
Ein Ja zum Verfassungsartikel für Ernährungssicherheit ist deshalb gut für die Schweizer Bauern wie auch für die Konsumentinnen und Konsumenten. Es ist ein Kompromiss, der hoffentlich Appetit auf noch Besseres weckt: auf die Fair-Food-Initiative, die nächstes Jahr zu Abstimmung gelangt.
Bruno Vanoni, Grossrat, GFL-Vorstandsmitglied