Bezahlen Sie gerne Gebühren? Höchstwahrscheinlich nicht.
Haben Sie sich auch schon über das Programm des Schweizer Fernsehens oder Radios geärgert? Ziemlich sicher.
Ziehen Sie deshalb in Erwägung, bei der No Billag Vorlage, ein „Ja“ in die Urne zu legen, um „ein Zeichen zu setzen“?
Dann möchte ich Sie bitten, Folgendes zu bedenken:

  • Eine „mediale Grundversorgung“ ist in einem kleinen Markt wie der Schweiz nicht ohne Gebühren zu finanzieren. Sollten auf einmal drei Viertel des Geldes fehlen, wäre dies nicht ohne gravierende Abstriche an den Sendungen machbar. Ein Franken pro Tag ist ein geringer Preis, den wir für das heutige umfassende Angebot bezahlen. Müssten die entsprechenden Sendungen bei Pay-TV-Anbietern eingekauft werden, müssten wir ein Vielfaches dieses Betrags bezahlen. Ausserdem müsste dann der Gebührenausfall durch unerwünschte Werbung kompensiert werden.
  • Die SRG überträgt auch bedeutende Sportanlässe wie Fussballmeisterschaften, Skirennen, Schwingerfeste oder Tennismatches. Sie sind nicht sportbegeistert? Ohne SRG gäbe es auch keine Tagesschau mehr, kein 10 vor 10, keine Sternstunde Philosophie, keine Arena, keine Dok-Sendungen, kein Echo der Zeit. Oder haben Sie in letzter Zeit „Wilder“, „der Bestatter“ oder „Private Banking“ gesehen? Auch die Realisierung von Schweizer Filmen wäre in Zukunft nicht mehr möglich.
  • Die Medienvielfalt in der Schweiz ist (noch) gross: neben der SRG gibt es zahlreiche Lokal-TV- oder Radiosender. Die Annahme der Initiative würde das Aus für Telebärn, Radio RaBe und viele andere Lokalsender bedeuten.
  • Eine unabhängige und ausgewogene Information ist wichtig und ein Kernstück unserer Demokratie. Wohin ein privater Medienmarkt  führen kann, sieht man zur Zeit anschaulich an der Berichterstattung in den USA. Sie sind der Meinung, dass auch Schweizer Fernsehen und Radio nicht immer neutral sind und ausgewogen berichten? Dann haben Sie die Möglichkeit, dies bei der zuständigen Ombudsstelle zu beanstanden bzw. eine Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI einzureichen.
  • Sind Sie Deutschschweizer/in und leiden weder unter einer Seh- noch unter einer Hörbehinderung? Dann denken Sie bitte daran, dass es in unserem Land auch sprachliche Minderheiten und Personen mit einem Handicap gibt, die auf entsprechende Sendungen angewiesen sind. Es geht hier auch um das Bekunden von Solidarität.

Aus diesen Gründen werde ich ein überzeugtes „Nein“ in die Urne legen.
Annette Tichy-Gränicher, Mitglied Grosser Gemeinderat (GGR)