Das Stimmvolk von Zollikofen hat den Verkauf des Gemeindelandes auf dem Schäferei-Areal vor zwei Jahren schon einmal abgelehnt. Aus Sicht der Grünen Freien Liste GFL gibt es keinen Grund, darauf zurückzukommen. Im Gegenteil: In verschiedenen Gemeinden der Agglomeration Bern hat sich die Einsicht verstärkt, dass öffentlicher Landbesitz nicht durch Verkäufe an private Firmen verscherbelt, sondern nur befristet im Baurecht zur Verfügung gestellt werden soll. Dies sichert den Gemeinden statt kurzfristige Verkaufserlöse über Jahrzehnte hinweg dauerhafte Einnahmen aus Baurechtszinsen.
Die GFL hat deshalb und aus Respekt vor dem Volkswillen in Zollikofen im Grossen Gemeinderat (GGR) den Antrag gestellt, das ganze Gemeindeland auf dem Schäferei-Areal im Baurecht abzugeben. Dies hätte unserer Gemeinde langfristig Einnahmen in sechsstelliger Höhe gesichert, was angesichts der sich verdüsternden Aussichten für die Gemeindefinanzen ein grosser Vorteil wäre. Doch leider fand dieser Antrag im GGR (knapp) keine Mehrheit, da wir nur von BDP, EVP und FdU unterstützt wurden.
Somit bietet die Variantenabstimmung vom 12. Februar nur eine unbefriedigende Auswahl zwischen einem Totalverkauf an eine auswärtige Immobilienfirma (Variante 1) und einer Verkaufsvorlage, bei der nur ein kleinerer Teil des Gemeindelands im Baurecht an einheimische Familien abgegeben werden soll (Variante 2). Die Meinungen dazu sind in der GFL geteilt. An der offenen Vorstandssitzung wurde im Sinne eines Kompromisses beschlossen, die Variante 2 im Sinne eines „kleineren Übels“ mit einem JA zu unterstützen, damit sie nicht schlechter abschneidet als die Variante 1 mit dem Total(aus)verkauf.
Hauptsache ist und bleibt für die GFL: NEIN zu Variante 1 – und bei der Stichfrage das Kreuz bitte bei Variante 2 machen!
Für den GFL-Vorstand: Bruno Vanoni, GGR-Mitglied und Grossrat 
Weitere Abstimmungsempfehlungen für den 12. Februar:
JA zur erleichterten Einbürgerung der dritten Generation: weil es nicht um Burkas geht, sondern um eine eng begrenzte Zahl von gut integrierten jungen Leuten / weil die Kantone und Gemeinden weiterhin mitreden können / weil es keinen Einbürgerungs-Automatismus gibt!
NEIN zur Unternehmenssteuerreform III, weil sie den Kantonen, Gemeinden und Kirchen nötige Einnahmen in Milliardenhöhe entzieht und die Zeche dafür der Mittelstand bezahlen müsste.
NEIN zum Nationalstrassenfonds NAF, weil damit zu viel Geld für den Strassenverkehr bereitgestellt wird und dem Bund dann Geld für andere Aufgaben fehlen wird.