Sparen tönt gut. Aber mit Mass bitte! Bereits im Jahr 2012 wurden im Kanton Bern mehr als 100‘000 Personen von einem massiven Abbau der Krankenkassen-Prämienverbilligungen betroffen, und trotzdem wurde 2013 entschieden, zusätzliche 35 Millionen pro Jahr zu sparen. In der Folge verloren weitere 50‘000 Personen ihre Prämienverbilligungen ganz oder teilweise. Resultat: Viele Personen des unteren Mittelstands und Familien sind in prekäre Verhältnisse hineingeraten oder stark bedroht, Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Die Sparmassnahme führt de facto zu einer Übertragung der Kosten der Prämienverbilligungen auf die Sozialhilfe. Ist das sparen?
Ausserdem sah das Gesetz bisher vor, dass mindestens das einkommensschwächste Viertel der Bevölkerung eine Prämienverbilligung erhalten soll. Mit dem Sparentscheid hat der Grosse Rat dieses soziale Prinzip ohne Alternative gestrichen. Es soll nicht sein, dass zukünftig die Zahl und die Höhe der Prämienverbilligungen beliebig reduziert werden können! Prämienverbilligungen sind ein bewährter und nötiger sozialer Ausgleichsmechanismus, den wir bewahren müssen und nicht nach und nach abbauen dürfen.
Deshalb NEIN zum Hauptantrag und NEIN zum Eventualantrag. (Bei der Stichfrage: Eventualantrag ankreuzen)
Für den GFL-Vorstand: Anne-Lise Greber-Borel