Wie angekündigt,  hat die GFL-Fraktion für die Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) vom 30. August eine dringliche Motion beschlossen; sie ist fristgerecht von GGR-Mitglied Bruno Vanoni und Mitunterzeichnenden eingereicht worden. Die Motion verlangt, dass der GGR über die Zukunft des alten Wohnhauses an der Bernstrasse 3 entscheiden kann – und zwar in Kenntnis aller Fakten und Alternativen zu einem 90’000 Franken teuren Abbruch oder einer gleich teuren Instandhaltung. Die GFL-Motion geht im Sinne eines Kompromissvorschlags weniger weit, als eine bereits im Juli eingereichte FdU-Motion und als die Volksmotion, die von mehr als 200 Einwohnerinnen und Einwohnern Zollikofens gegen den Abbruch unterschrieben worden ist.
Die nun eingereichte GFL-Motion ändert grundsätzlich nichts an der Einsprache, die die GFL am 10. August beim Regierungsstatthalteramt deponiert hat. Die Einsprache macht u.a. geltend, dass der Abbruchentscheid des Gemeinderates nicht rechtmässig ist und der Entscheid dem GGR zusteht. Der Regierungsstatthalter hat der Gemeinde eine Frist bis 30. August gesetzt, um zu den Argumenten der GFL Stellung zu nehmen. Für die GFL ist klar, dass das alte Wohnhaus an der Bernstrasse unter den gegebenen Umständen nicht abgebrochen werden soll; sie wird deshalb die FdU-Motion und vor allem auch die Volksmotion unterstützen.