Das gemeindeeigene Wohnhaus an der Bernstrasse 3 soll für 90‘000 Franken abgebrochen werden. Diesen teuren Abbruch-Entscheid hat der Gemeinderat am 12. Juni gefällt, aber erst am 6. Juli im „Mitteilungsblatt Zollikofen“ (MZ vom 6.7.2017) bekanntgegeben. Zur Begründung hat er „anstehende Investitionen in der gleichen Grössenordnung“ angeführt. Auf den ersten Blick tönte die Darstellung plausibel und der Entscheid überzeugend. Aber bei näherer Überprüfung erweisen sich die verbreiteten Informationen als unvollständig, einseitig und sachlich nicht ganz korrekt.
So war in der Mitteilung kein Wort darüber zu lesen, dass sich die Liegenschaft vollständig abgeschrieben im Verwaltungsvermögen der Gemeinde befindet – und damit muss (entgegen der Argumentation des Gemeinderats) generell keine Rendite erwirtschaftet werden. Mit keinem Wort wurde zudem darüber informiert, dass die langjährige Mieterschaft konkrete Vorschläge mitsamt Offerten vorgelegt hat, wie die nötigen Arbeiten für maximal 20‘000 Franken ausgeführt werden könnten. Für die GFL ist unverständlich, weshalb lieber 90‘000 Franken für einen Abbruch ausgeben werden sollen als 20‘000 Franken für die Erhaltung dieses Hauses mit günstigem Wohnraum. Zumal diese Unterhaltskosten in weniger als zwei Jahren mit dem Mietzins wieder hereingeholt wären…
Für die GFL stellen sich aber auch rechtliche Fragen: Im Gemeindebudget 2017 ist ein Kredit von knapp 2000 Franken für den „baulichen Unterhalt“ der Liegenschaft Bernstrasse 3 enthalten. Darf der Gemeinderat mit einem Nachkredit in 45-facher Höhe das pure Gegenteil – Abbruch statt Unterhalt – beschliessen? Gehört das letzte Wort nicht ohnehin – wie vor sechs Jahren – dem Grossen Gemeinderat (GGR)? Dieser hat sich 2011 klar gegen einen Abbruch entschieden: Darf der Gemeinderat diesen Entscheid des Grossen Gemeinderats nun einfach umkehren?
Zur Bereinigung all dieser Fragen behält sich die GFL weitere Schritte vor: Sie wird insbesondere eine Einsprache gegen das Abbruchgesuch prüfen, das im „Anzeiger“ publiziert worden ist und dann vom Regierungsstatthalter entschieden werden muss. Voraussichtlich wird die GFL auch einen dringlichen Vorstoss im GGR deponieren. Wer hilft mit?
Bruno Vanoni, GGR-Mitglied und Grossrat
Informationen zur Vorgeschichte:
Antrag des Gemeinderats an den GGR vom Februar 2011
Debatte und Entscheid gegen einen Abbruch im Grossen Gemeinderat (GGR, Gemeindeparlament) im Februar 2011: Protokoll
Archivbild – das „Marthalerhaus“  früher (gemäss Informationen aus dem „Fotoalbum“ auf der Webseite der Gemeinde Zollikofen)