Verkehrssicherheit, Baurecht und Abbruch Bernstrasse 3: Das waren drei herausragende Themen der August-Sitzung des Grossen Gemeinderats (GGR). An der fast vierstündigen Sitzung des Gemeindeparlaments konnte die GFL zu einigen positiven Entscheiden beitragen:

  • Mit Adrian Schuler konnte die GFL ihren Sitz in der Kommission Tiefbau, Ver- und Entsorgung mit einem Fachmann besetzen.
  • Bei der Änderung des Bestattungs- und Friedhofreglements lobte die GFL die Zusicherung des Gemeinderats, dass auch bei unentgeltlichen Bestattungen im Gemeinschaftsgrab weiterhin an die Namen der Verstorbenen erinnert werden kann. Als Sprecherin der GFL-Fraktion setzte sich Annette Tichy für die Respektierung des Verfassungsrechts ein, das allen Menschen Anspruch auf eine schickliche Beerdigung garantiert.
  • Mit einem Rückweisungsantrag trug die GFL dazu bei, dass die teure Umgestaltung der Kreuzung Eichenweg/Länggasse zu einem Kreisel (für 430’000 Franken) verworfen wurde. Marceline Stettler und Alain Jenni, neu im GGR, kritisierten das Kreisel-Projekt vor allem mit Blick auf die Verkehrssicherheit für Velofahrende. Diesem GFL-Hauptanliegen muss bei der schliesslich beschlossenen Belagssanierung (für 145’000 Franken) durch den Beizug eines Verkehrssicherheitsexperten Rechnung getragen werden.
  • Mit der Zustimmung zu einer Motion aus der FDP hat der GGR ein altes Anliegen der GFL aufgegriffen: Bei künftigen Entscheiden über gemeindeeigene Grundstücke muss der Gemeinderat dem GGR künftig immer einen Vorschlag zur Abgabe im Baurecht unterbreiten. Für die GFL legte Peter Kofel dar, dass die Abgabe von Gemeindeland im Baurecht dem begrenzten Gut Boden und den langfristigen Interessen der Gemeindefinanzen besser gerecht wird als der Verkauf.

Bernstrasse 3: Noch nicht das letzte Wort!
Nach all diesen erfreulichen Akzenten endete die lange GGR-Sitzung mit einem harten Tiefschlag für die Bemühungen, das alte Bauernhaus an der Bernstrasse 3 vor dem Abbruch zu retten. GFL-Sprecher Bruno Vanoni kritisierte die vom Gemeinderat verbreiteten Informationen zu seinem Abbruchentscheid als unvollständig, einseitig und teilweise auch irreführend.

  • Mit 22 gegen 11 Stimmen lehnte der GGR die Volksmotion ab, mit der mehr als 200 Einwohnerinnen und Einwohner eine kostengünstige Erhaltung der beiden Wohnungen gefordert hatten. Noch etwas deutlicher wurde eine Motion des FdU abgelehnt, die neben dem Abbruchverzicht noch weitere Forderungen enthielt.
  • Relativ knapp, mit 19 gegen 15 Stimmen, wurde leider auch die Motion der GFL verworfen, die dem GGR – wie schon im Jahr 2011 – das letzte Wort über den Abbruch hatte geben wollen – aber erst nach Offenlegung aller Fakten und Alternativen zum Abbruch. Die GFL erachtet den Abbruchentscheid des Gemeinderats weiterhin als nicht rechtmässig und hält deshalb an ihrer Einsprache beim Regierungsstatthalter fest.

Für den Abbruch des alten Wohnhauses an der Bernstrasse 3 sprachen sich die SVP, die FDP und die Mehrheit der SP aus.
Die GFL-Motion, die den Abbruchentscheid zumindest bis zum Vorliegen vollständiger Informationen aufschieben wollte, wurde immerhin von mehreren Ratsmitgliedern aus der SP unterstützt und erhielt zusätzlich auch einzelne Stimmen aus BDP, EVP, glp, FDP und FdU.
Bruno Vanoni, GGR-Mitglied