Eine halbe Million Franken und viel Arbeit wurden in Zollikofen in den letzten drei Jahren in die Ortsplanungsrevision (OPR) investiert – sie wird nun die Entwicklung Zollikofens in den nächsten 15, 20 Jahren prägen. Die GFL hat intensiv mitgearbeitet und die positive Grundausrichtung mitgeprägt: Verdichtung des bestehenden Siedlungsgebiets statt neue Einzonungen von Kulturland.
An der April-Sitzung des Grossen Gemeinderates (GGR) hat die GFL deshalb die Liberalisierung zahlreicher Bauvorschriften unterstützt, die den Grundeigentümern mehr Möglichkeiten bei Neu- und Umbauten verschaffen. Sie erhalten so einen Mehrwert, der fairerweise mit einer Gegenleistung honoriert werden müsste: mit verstärkten Anstrengungen fürs Energiesparen und für den Einsatz erneuerbarer Energien.
Leider hat es der GGR (mit knapper Mehrheit) abgelehnt, entsprechende Bestimmungen ins Baureglement aufzunehmen. Obwohl die Gemeinde Zollikofen die kantonal vorgeschriebenen Ziele im Energiebereich nicht erreichen wird, wurden alle GFL-Anträge für zusätzliche Anstrengungen verworfen. Sogar Kompromiss-Vorschläge, die ähnlich formuliert waren wie bisher im Baureglement von Zollikofen oder in andern, bürgerlich regierten Gemeinden genehm sind, fanden bei der SVP, FDP und BDP kein Gehör.
Rückschritte punkto Energie und Natur
So bringt das neue Baureglement Zollikofens im Energiebereich bedauerliche Rückschritte im Vergleich zum bisherigen Reglement, zur bewährten Praxis und auch zu den Versprechungen, die Zollikofen noch vor kurzem hochoffiziell als Energiestadt abgegeben hat. Einen weiteren Rückschritt hat die Ratsmehrheit auch beim Schutz von Bäumen, Baumreihen und Obstgärten beschlossen. Die GFL erwartet, dass der versprochene Systemwechsel von rechtlichem Schutz zu finanzieller Förderung von Natur- und Landschaft nun rasch und konsequent vorangetrieben wird.
Insgesamt bedauert die GFL, dass mit der OPR trotz guter Grundlage die Chance für ein wirklich zukunftsweisendes Baureglement verpasst worden ist. Die GFL-Vertretung im GGR hat deshalb der Vorlage am Ende nicht zugestimmt. Am Tag danach hat der GFL-Vorstand beschlossen, an den allermeisten Punkten der hängigen GFL-Einsprache festzuhalten, damit die zuständigen kantonalen Ämter die vorgebrachten Einwände nochmals gründlich beurteilen können.
Bruno Vanoni, GGR- und Vorstandsmitglied GFL
Weitere Informationen, insbesondere Wortlaut der GFL-Anträge