GGR-Sitzung vom 27. März (II): Faire Abgabe auf Planungsmehrwerten
An seiner Sitzung vom 27. März 2019 hatte der Grosse Gemeinderat (GGR) über das „Reglement über den Ausgleich von Planungsvorteilen“ zu befinden. Durch Planungen aufgrund des Raumplanungsgesetzes können Grundstücke Mehrwerte oder Minderwerte erhalten. Für erhebliche Vor- und Nachteile verlangt das Raumplanungsgesetz einen angemessenen Ausgleich. Die Erträge aus der Mehrwertabgabe für Planungsvorteile sind zu verwenden für die Entschädigung von wesentlichen Eigentumsbeschränkungen sowie für weitere Planungsmassnahmen wie Schonung der Landschaft und Gestaltung der Siedlungen nach den Bedürfnissen der Bevölkerung.
Die GFL erachtete das vom Gemeinderat vorgelegte Reglement insgesamt als zweckmässig, beantragte aber, für Um- und Aufzonungen 30% vom Planungsmehrwert abzuschöpfen (statt nur 20%). Nachdem dies im letzten MZ von FDP und SVP polemisch kritisiert wurde, möchten wir unsere Argumente dafür sachlich darlegen:
Um- und Aufzonungen sollten eigentlich nicht anders behandelt werden als Einzonungen. Einzonungen betreffen primär Landwirte, Um- und Aufzonungen primär Nicht-Landwirte. Warum sollen Nicht-Landwirte bevorzugt behandelt werden?
Das Gegenargument, mit 30 statt 20% Mehrwertabschöpfung werde die erwünschte «innere Verdichtung» behindert, finden wir nicht stichhaltig. Dank der Mehrwertabschöpfung hat die Gemeinde künftig mehr finanzielle Mittel, um u.a. die innere Verdichtung voranzutreiben. Im Raumplanungsgesetz ist ausdrücklich festgelegt, dass der Ertrag auch verwendet werden kann für Massnahmen „zur besseren Nutzung der brachliegenden oder ungenügend genutzten Flächen in Bauzonen und der Möglichkeiten zur Verdichtung der Siedlungsfläche“.
Der Einwand, dass eine höhere Mehrwertabschöpfung zu höheren Mieten führe, überzeugt nicht. Denn der Eigentümer (der die Mehrwertabgabe schuldet) wird das Grundstück nicht wegen der Höhe der Abgabe teurer verkaufen können, sondern allein wegen des Mehrwertes, der durch die Planung entstanden ist.
Eine Mehrwertabschöpfung von 30% betrachten wir als zielführend und moderat; Zollikofen liegt damit gleich hoch wie zum Beispiel Münchenbuchsee oder Muri. Die GFL ist erfreut, dass eine Mehrheit im GGR dem Reglement mit einer Abgabe von 30% auf Um- und Aufzonungen zugestimmt hat.
Peter Kofel, Mitglied der GFL-Fraktion im GGR