„Unwertes“ Leben aussortieren – NEIN zu diesem heiklen Gesetz!
In der Abstimmungsvorlage zum Fortpflanzungsmedizingesetz geht es um eine viel schwierigere Frage, als der Titel des Gesetzes vermuten lässt: Es geht darum, in welchem Ausmass und mit welchen Konsequenzen durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryonen genetisch untersucht werden dürfen, bevor sie in die Gebärmutter der betroffenen Frauen eingepflanzt werden. Ursprünglich wollte der Bundesrat solche Gentests nur für jährlich 50 bis 100 Paare zulassen, die Träger von schweren Erbkrankheiten sind.
Doch dann hat das Parlament die Schleusen geöffnet: Die Präimplantationsdiagnostik mit Chromosomen-Test wird für alle 6000 Paare erlaubt, die jährlich auf künstliche Fortpflanzung zurückgreifen. Pro Behandlung können neu 12 Embryonen erzeugt und bis zu zehn Jahre lang eingefroren werden. In einem heiklen Selektionsprozedere wird dann ausgewählt, welche Embryonen sich, im Mutterleib eingepflanzt, weiterentwickeln dürfen. Damit wird eine gefährliche Schleuse im Umgang mit menschlichem Leben geöffnet, das Aussortieren von „unwertem“ Leben ermöglicht, der gesellschaftlichen Ächtung von Menschen mit Behinderungen Vorschub geleistet.
Zu einem solchen Gesetz sagen – aus persönlicher Überzeugung – über 50 Parlamentsmitglieder von rechts bis links, von der SVP über CVP, EVP und SP bis zu den Grünen NEIN. Gegen das Gesetz sind auch die Organisationen, die sich für Menschen mit Behinderungen einsetzen. Auch die Grünen Kanton Bern und die GFL Zollikofen empfehlen ein beherztes NEIN.
Bruno Vanoni, Grossrat
Weitere Abstimmungsempfehlungen:
- NEIN zur Volksinitiative „Pro Service Public“
- NEIN zur „Milchkuh-Initiative“ (mit dem irreführenden Titel „faire Verkehrsfinanzierung“)
- JA zum Asylgesetz
- STIMMFREIGABE zum bedingungslosen Grundeinkommen