Mit dem vorliegenden Abkommen werden auf allen wichtigen Schweizer Exporten nach Indonesien, zum Beispiel Maschinen und Pharmazeutika, die Zölle weitgehend abgebaut. Im Gegenzug können indonesische Unternehmen Industrieprodukte, zum Beispiel Textilien, zollreduziert in die Schweiz exportieren.
Für landwirtschaftliche Produkte wie Palmöl sieht das Abkommen keinen Freihandel vor, hier kommt es lediglich zu einer Zollreduktion, und dies nur, wenn bestimmte Nachhaltigkeitskriterien eingehalten werden. Diese Kriterien beinhalten unter anderem, dass kein Regenwald abgeholzt werden darf und dass die Rechte der indigenen Bevölkerung eingehalten werden. Diese gut gemeinten Kriterien werden jedoch leider kaum eingehalten, weil beim vorgesehen RSPO-Label Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten weitgehend fehlen.
Die Zertifizierung des importierten Palmöls ist also vor allem eine Massnahme zur Beruhigung unseres Gewissens, da die Einhaltung der vorgegebenen Nachhaltigkeitskriterien und Sanktionierungen bei Verstössen nicht möglich sind. Ein weiterer zentraler Punkt des Abkommens ist, dass Indonesien zu einem starken Schutz des geistigen Eigentums (das bedeutet: Patente auf Medikamente und strenger Sortenschutz für Saatgut) verpflichtet wird. Für die Bevölkerung in Indonesien bedeutet dies meist höhere Medikamentenpreise und einen erschwerten Zugang zu Saatgut. Stimmen wir am 7. März Nein, denn vage, nicht kontrollier- und durchsetzbare Nachhaltigkeitsbestimmungen reichen nicht für ein Ja.
Für den GFL-Vorstand: Anna Badertscher, Mitglied des Grossen Gemeinderats (GGR)
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