«Bundesgesetze sind für das Bundesgericht massgebend.» So steht es in der Bundesverfassung. Das Bundesgericht muss sich folglich an den gesetzlichen Leitplanken orientieren, die das Bundesparlament gesetzt und das Stimmvolk bestätigt hat. Es ist deshalb sachgerecht, dass das höchste Schweizer Gericht parteipolitisch ähnlich zusammengesetzt sein soll wie das vom Volk gewählte Parlament.
Die Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter für jeweils sechs Jahre durch das eidgenössische Parlament hat sich bewährt. Freiwerdende Stellen werden öffentlich ausgeschrieben, Bewerbungen durch die Gerichtskommission geprüft – zuerst punkto fachlicher und persönlicher Eignung. Sie schlägt zur Wahl vor, wer bestgeeignet ist – auch mit dem Ziel einer ausgewogenen Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte. Dieses Verfahren schafft Transparenz, sichert dem Bundesgericht breite Akzeptanz und stützt dadurch seine, in der Verfassung garantierte Unabhängigkeit.
Nein zur riskanten Justiz-Initiative
Die Justiz-Initiative ist von einem Millionär lanciert worden, der mehrfach selber vor Bundesgericht stand und verloren hat. Sie will die demokratisch organisierte Wahl durch eine Auslosung ersetzen. Das Zufallsprinzip könnte zu einer ungewollt einseitigen Zusammensetzung des Bundesgerichts führen – und zwar auf Jahrzehnte hinaus: Denn bei einer Annahme der Initiative dürften alle bisherigen und die neu ausgelosten Bundesrichterinnen und Bundesrichter mehrere Jahre über ihr Pensionsalter hinaus im Amt bleiben, also beinahe auf Lebenszeit, ohne minimale demokratische Kontrolle.
Das zeigt: Die Justiz-Initiative ist ein unnötiges Experiment mit riskantem Ausgang. Sie gefährdet die Repräsentativität des höchsten Schweizer Gerichts und das bewährte Zusammenspiel der obersten Staatsgewalten. Das Wahlverfahren, das sie abschaffen will, mag Detailmängel haben; es ist jedoch erprobt und wird immer wieder gezielt verbessert. Es ist auf jeden Fall geeigneter, sachgerechter und berechenbarer als die vorgeschlagene Zufallslotterie nach dem bekannten Prinzip «ohne Gewähr».
Für den GFL-Vorstand: Bruno Vanoni, Grossrat
Weitere Abstimmungsempfehlungen für den 28. November:
– JA zur Pflegeinitiative
– JA zum Covid-19-Gesetz
– JA zum Budget 2022 der Gemeinde Zollikofen